Unser Angebot der Allgemeinen Sozialberatung
für gehörlose und schwerhörige Menschen
Die Beratung steht offen für
- gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen,
- deren Angehörige & Freunde,
- Einrichtungen/Behörden, die mit Menschen mit Hörbehinderung in Kontakt stehen.
Die Beratung steht unter Schweigepflicht! Wir kommunizieren in Gebärdensprache und/oder Lautsprache.
Beratung und Unterstützung z. B. bei:
- Beantragung von Sozialleistungen
- Informationen zum Thema Hörbehinderung / Nachteilausgleich
- Beantragung von Hilfsmitteln
- Soziale und finanzielle Notlagen
- Beantragung von Pflege- und Rehaleistungen
- Vermittlung bei Angelegenheiten mit Ämtern/Behörden
- Suche von Gebärdensprachdolmetscher*innen
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