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Unser Angebot der Allgemeinen Sozialberatung
für gehörlose und schwerhörige Menschen

Die Beratung steht offen für

  • gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen,
  • deren Angehörige & Freunde,
  • Einrichtungen/Behörden, die mit Menschen mit Hörbehinderung in Kontakt stehen.

Die Beratung steht unter Schweigepflicht! Wir kommunizieren in Gebärdensprache und/oder Lautsprache.

Beratung und Unterstützung z. B. bei:

  • Beantragung von Sozialleistungen
  • Informationen zum Thema Hörbehinderung / Nachteilausgleich
  • Beantragung von Hilfsmitteln
  • Soziale und finanzielle Notlagen
  • Beantragung von Pflege- und Rehaleistungen
  • Vermittlung bei Angelegenheiten mit Ämtern/Behörden 
  • Suche von Gebärdensprachdolmetscher*innen