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Familienbewusstsein

Flexibles Arbeitszeitmodell

Unsere Mitarbeiter*innen profitieren von Arbeitszeitmodellen, die sie individuell flexibel gestalten können. So zum Beispiel eine Gleitzeitspanne mit Kernarbeitszeit oder einer Kombination von Arbeitszeitausgleichtagen mit Urlaub.

 

30 Tage Urlaub

Wir bieten 30 Tage Urlaub im Jahr an. Dieser lässt sich auch mit dem Arbeitszeitausgleich vereinbaren. Ergänzend gibt es für unsere Mitarbeiter*innen zusätzlich freie Tage an Heiligabend, Silvester, Gründonnerstag ab 12:00 Uhr oder Sonderurlaub für bestimmte private Anlässe.

 

Wir finden individuelle Lösungen in schwierigen familiären Situationen

Wenn unsere Mitarbeiter*innen Angehörige pflegen, Kinder betreuen oder andere Bedingungen das Arbeiten einschränken, unterstützen wir sie mit Teilzeit-Angeboten oder der Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Wir finden für viele familiäre Situationen die passende Lösung.

 

Kindestageseinrichtungen und Freizeitangebote

Unsere Mitarbeiter*innen werden bei der Platzvergabe in Kindestageseinrichtungen der Evang. Kirche in Heidelberg, den Freizeiten des Evang. Kinder- und Jugendwerkes sowie unserer Stadtranderholung auf der Marienhütte besonders berücksichtigt.

 

Kinder dürfen mitkommen

Wenn unsere Mitarbeiter*innen ihre Kinder einmal nicht betreuen können, ist es vielen unserer Dienststellen ausnahmsweise möglich, sie in Abstimmung mit der Dienststellenleitung mit zum Arbeitsplatz zu bringen. Hierfür stellen wir eine Spielebox zur Verfügung.

 

Mietwohnungen

Bei einer Bewerbung für eine Mietwohnung der Evang. Kirche in Heidelberg werden unsere Mitarbeiter*innen priorisiert.

 

Dienstbefreiung für wichtige persönliche und familiäre Anlässe

½ Tag Arbeitsfrei

  • Geburtstag 
  • Am Gründonnerstag ab 12.00 Uhr Arbeitsbefreiung 

Ein Arbeitstag 

  • bei Niederkunft der Ehefrau*, Lebenspartner*in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährt*in
  • Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort
  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum ein Arbeitstag
  • schwere Erkrankung einer*s Angehörige*n, soweit sie*er in demselben Haushalt lebt,
  • bei Ihrer kirchlichen Trauung 
  • bei kirchlicher Trauung eigener Kinder 
  • bei der Taufe und der Konfirmation eines Ihrer Kinder,
  • bei der Übernahme eines Taufpatenamtes (für den Taufgottesdienst)
  • bei der kirchlichen Feier des 25-jährigen Jubiläums der kirchlichen Eheschließung der*s Beschäftigten 
  • sowie bei Ihrem 50-jährigem Dienstjubiläum 

Zwei Arbeitstage 

  • bei Tod der*s Ehegatt*in, der*s Lebenspartner*in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der*des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährt*in, eines Kindes oder Elternteils

Vier Arbeitstage bei

  • bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat (KiVe).
  • Schwerer Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen.

 

Eine Sabbatzeit im Rahmen eines Zeitwertkontos

Über individuelle Zeitwertkonten können unsere Mitarbeiter*innen Arbeitsentgelt (beispielsweise monatliches Regelarbeitsentgelt oder Jahressonderzahlung) einbringen, um damit eine bezahlte Freistellung im Laufe Ihres Arbeitslebens oder vor Eintritt in die Rente zu erhalten.

 

Flexible Altersteilzeitregelung

Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen einen sanften Übergang in die Rente. Die Altersteilzeit kann im Block oder als gleichmäßig reduzierte Arbeitszeit genommen werden - wie es für jede und jeden am besten passt.

 

Interne Beratungsmöglichkeiten

Auch unseren Mitarbeiter*innen stehen die Beratungsmöglichkeiten der Diakonie offen und sie können intern auf unser Fachwissen zugreifen, um in privaten schwierigen Situationen (beispielsweise der Pflege eines Angehörigen o.ä.) bestmögliche Lösungen für sich zu finden.

 

Familienfeiern und Co. | Räumlichkeiten

Einzelne geeignete Räumlichkeiten der Pfarrgemeinden können für private Anlässe durch Mitarbeitende der Evangelischen Kirche für günstige Preise angemietet werden.